Basis unseres Handelns: die Satzung der Stiftung Die Mürwiker

Am 15.06.2007 wurde die Satzung der Stiftung Die Mürwiker verabschiedet. Sie wurde am 5. September 2007 vom Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts und am 02.10.2007 vom Finanzamt Flensburg als mildtätige Organisation anerkannt.

Die Satzung regelt in 14 Paragrafen u.a. die folgenden Punkte im Detail:

  • Stiftungszweck
  • Gemeinnützigkeit
  • Verwendung der Stiftungsmittel
  • Gremien der Stiftung und ihre Aufgaben