Am 15.06.2007 wurde die Satzung der Stiftung Die Mürwiker verabschiedet. Sie wurde am 5. September 2007 vom Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts und am 02.10.2007 vom Finanzamt Flensburg als mildtätige Organisation anerkannt.
Die Satzung regelt in 14 Paragrafen u.a. die folgenden Punkte im Detail: