7 Tipps für Spender

  • 1. Sie haben bei der Stiftung Die Mürwiker ein Widerrufsrecht. Wenn Sie sich innerhalb von 14 Tagen anders entscheiden, können Sie uns dies schriftlich mitteilen.
  • 2. Bitte unterstützen Sie uns nach Möglichkeit vorwiegend mit Geldmitteln. Warum? Weil wir dann im Sinne der Projekte flexibler und effizienter handeln können. Und weil wir wissen, wie möglichst viele Produkte aus unserer Region verwendet werden können.
  • 3. Gutes Tun für behinderte Menschen in der Region und gleichzeitig Steuern sparen sind keine Gegensätze. Denn wer eine Geldsumme zuwendet, kann nach dem Einkommensteuerrecht diese Zuwendungen im Rahmen bestimmter Höchstbeträge steuerlich geltend machen.
  • 4. Bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte des Spenders sind absetzbar.
  • 5. Ein Spendenabzugsbetrag ist zeitlich unbegrenzt vortragsfähig.
  • 6. Vier Promille der Summe der Umsätze als Höchstgrenze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter können als Sonderausgaben deklariert werden.
  • 7. Ein zusätzlicher Höchstbetrag von 1 Million Euro für Zustiftungen kann vom Spender einmal in 10 Jahren in Anspruch genommen werden und steuerlich auf 10 Jahre verteilt werden.